Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan "Über das internationale
Finanzzentrum "Astana" hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss
№838 vom 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren für Staatsbürger von
Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien,
Estland, Italien, Irland, Israel, Island, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland,
Frankreich, Schweiz, Schweden, Japan und Zypern
aufgehoben. In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 1. Januar
2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten.
Besuchsvisum Kasachstan
einmaliges - bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten
Zeitraum oder mehrmaliges bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan
bis 90 Tage
Wir benötigen von Ihnen:
1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums
und mit zwei leeren Seiten
2. einem aktuellen Foto 3,5 cm ×4,5 cm
3. Bei der PKW-Einfahrt sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen
angegeben werden
4. Die Einladung, die durch das Außenministerium oder Innenministerium der Republik
Kasachstan bestätigt ist im Original