Visa für Kasachstan

Privat Visa Kasachstan bis 90 Tage Aufenthalt

Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan "Über das internationale Finanzzentrum "Astana" hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss №838 vom 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren für Staatsbürger von

Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Estland, Italien, Irland, Israel, Island, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Schweiz, Schweden, Japan und Zypern

aufgehoben. In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 1. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten.


Besuchsvisum Kasachstan

einmaliges - bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum oder mehrmaliges bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 90 Tage

Wir benötigen von Ihnen:
  • 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  • 2. einem aktuellen Foto 3,5 cm ×4,5 cm
  • 3. Bei der PKW-Einfahrt sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden
  • 4. Die Einladung, die durch das Außenministerium oder Innenministerium der Republik Kasachstan bestätigt ist im Original

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